1. Wie hoch soll meine Erstattung sein: Es gibt Versicherungen, die den Erstattungssatz der gesetzlichen Kasse verdoppeln (das kann auch einmal nur 10 % der Rechnung sein), diese Versicherung ist nur sinnvoll, wenn Sie keinen besonderen Wert auf Zahnersatz legen, und Ihnen die sogenannte Regelleistung reicht – das heißt, Ihr Gebiss ist wieder kaufähig. Sonst sollten Sie besser darauf achten, dass ein bestimmter Prozentsatz der Rechnung bezahlt wird. Hier gibt es Tarife zwischen 20 und 90 % der Gesamtrechnung
  2. Möchte ich nur Zahnersatz (Brücken, Kronen, Gebiss, Implantate) versichern, oder sind mir auch Füllungen, Inlays, Prof Zahnreinigung, Wurzel- oder Parodontalbehandlung wichtig? Hier muss man genau in den Bedingungen schauen, was mitversichert ist
  3. Möchte ich gegebenenfalls auch einmal ein Implantat haben: dann sollte auch der Knochenaufbau und die Funktionsanalyse mitversichert sein
  4. Bis zu welchem Multiplikationsfaktor der Gebührenordnung der Zahnärzte zahlt die Versicherung? Zahnärzte rechnen nach der GOZ ab, und können die darin aufgeführten Preise bis zu 3,5 fach mal nehmen – die Versicherung sollte also auch bis dahin bezahlen
  5. Gibt es eine Sachkostenliste? Wenn die Zahnversicherung eine Sachkostenliste hat, hat sie eine eigene Preisliste für Material- und Laborkosten. Das kann, muss aber kein Nachteil sein
  6. Leistet die Versicherung auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Kasse? Hier gibt es Versicherungen, die einen bestimmten Prozentsatz der Rechnung übernehmen – unabhängig davon, ob die Kasse etwas zahlt, es gibt Versicherungen, die nur zahlen, wenn Sie zu einem Zahnarzt mit Kassenzulassung gehen, es gibt Versicherungen, die wenn Sie zu einem Privatzahnarzt gehen, einen Abzug von ihrer Leistung berechnen –und es gibt Versicherungen, die nur leisten, wenn auch die gesetzliche Kasse leistet.
  7. Wie ist die Wartezeit: üblich sind 8 Monate für Zahnersatz, es gibt Zahnversicherungen, die hier nur 6 Monate haben, aber auch einige ohne Wartezeit. Das heißt nicht, dass schon angeratene oder geplante Behandlungen mitversichert sind, aber wenn nach Abschluss der Versicherung Zahnersatz nötig wird, ist das erst nach Ablauf der Wartezeit versichert, außer der Zahn wurde durch einen Unfall beschädigt.
  8. Wie sind die Summenbegrenzungen: in den ersten Jahren haben Zahnversicherungen meist Begrenzungen in der Summe, die bezahlt wird – hier gibt es große Unterschiede
  9. Wie sind die Gesundheitsfragen auf dem Antrag? Je nach Versicherung wird anders gefragt, die eine Versicherung will laufende Behandlungen wissen (Vorsicht, Knirscherschienen sind anzugeben) die andere fehlende Zähne, die nächste Kronen. Es hängt also vom Zahnzustand ab, welche Versicherung die Richtige ist.

Die Zahl der Zahnversicherungen ist groß, die Leistungsunterschiede ebenso – jede Versicherung fragt anders, die einen möchten Kronen wissen, die anderen haben keine Gesundheitsfragen, es ist also immer auch noch der Zahnzustand wichtig, um die richtige Zahnzusatzversicherung zu wählen. Also muss auch noch in die Anträge geschaut werden, nach was die einzelnen Versicherungen fragen, um die für sich geeignete Versicherung auszusuchen

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